Wir haben uns das Thema Krankenhausbetten in Österreich vorgenommen und in allen neun Bundesländern nachgefragt. Bis auf Kärnten – hier haben wir immer noch keine Antwort, haben wir, oft mehrmals und bei verschiedensten Stellen anfragen müssen, um Antworten zu erhalten. Hier die Zusammenfassung: Das Krankenhausbett oder Klinikbett ist ein den Anforderungen der klinischen Gegebenheiten angepasstes und in seinen Funktionen erweitertes Krankenbett. Das Krankenbett hilft Patienten bei Ruhe, Schlaf, Regeneration und ist ihr Essplatz.                                                    Krankenhausbetten sind Medizinprodukte; als solche unterliegen sie zum einen den deutschen bzw. österreichischen Medizinproduktegesetzen und den zugehörigen Betreiberverordnungen, die als Umsetzung der EWG-Richtlinie 93/42 eine Vereinheitlichung innerhalb der EU gewährleisten, und zum anderen der Norm EN 60601-2-52, die die Betriebssicherheit für Patienten und Bedienungspersonal gewährleistet.

In Österreich gilt folgende Vorschrift für die Bettenlänge in Krankenhäusern:

Gemäß der ÖNORM EN 60601-2-52:2010, die die Anforderungen an medizinische Betten festlegt, müssen Betten in österreichischen Krankenhäusern eine Mindestlänge von 200 cm haben. Diese Vorschrift gilt für alle Betten in Krankenhäusern, einschließlich Standardbetten, Intensivbetten und pädiatrischen Betten. Die Mindestlänge von 200 cm soll sicherstellen, dass das Bett für eine Person mit einer Körpergröße von bis zu 190 cm ausreichend lang ist, um bequem zu liegen.                      Alle Standardbetten haben jedoch die Option einer „Bettverlängerung“ mit den Verlängerungsstufen 10, 20 und 33 cm. Dazu gibt es selbstverständlich auch passende Matratzenverlängerungselemente, die ggf. zum Einsatz kommen.                             Je nach Modell ist es möglich, das Fußteil auszuziehen und das Bett so zu verlängern, um es auch für Patienten mit überdurchschnittlicher Körpergröße anzupassen. Ideale Länge des Krankenhausbettes: ab 190 cm = 210 cm,….größer als 200 cm = 220 cm …… Bei einer benötigten Bettlänge von über 230cm wird im Einzelfall das Fuß- und/oder Kopfhaupt entfernt.    Die Hersteller geben auch ein maximales Patientengewicht an.                                                                                                 Der Einsatz noch längerer Betten im Klinikalltag, würde an den Aufzuglängen, die für den Transport wichtig sind, scheitern.

Kurz zusammengefasst – es gibt sehr wohl die Möglichkeit einer Bettverlängerung:

Standard Liegefläche beträgt 200cm

Option Bettverlängerung: Verlängerungsstufen 10, 20 und 33 cm mit dazu passenden Matratzenverlängerungselementen

Es kann auch das Fuß – oder Kopfhaupt entfernt werden.

Wenn ihr das nächste Mal einen Spitalsaufenthalt habt, könnt ihr sehr wohl auf einer Verlängerung des Bettes bestehen!