ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung oder Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung bzw. das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Weiters: Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
  • Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle

RECHTSGRUNDLAGEN: 533 Kraftfahrgesetz (KFG)

§22a Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) Änderungserlass zu den baulichen Veränderungen an Fahrzeugen (Änderungsliste)9.1. a) der(s) Lenkstange, Lenkrades7.2. Einbau, Anbau, Ausbau b) von Sitzen 7.3.) Einbau, Umbau, Austausch, Ausbau von a) Kopfstützen , b) Sicherheitsgurte,22.1.) Einbau, Anbau, Änderung a) Teile und Vorrichtungen zur Kompensation der Körperbehinderung des Lenkers, ohne erheblicher baulicher Veränderung am Fahrzeug* * d.h. üblichen Bedienungselemente bleiben unverändert oder mit erheblicher baulicher Veränderung am Fahrzeug