Wir haben beim Bundesheer nachgefragt, welche Voraussetzungen für Menschen mit außergewöhnlicher Körpergröße gelten:

Die Körpergröße an sich führt zu keiner Untauglichkeit.

Hinsichtlich Ausrüstung, Bekleidung und Schuhwerk gibt es ebenfalls keine
Einschränkungen, und sollte nicht der Größe entsprechendes Equipment zur
Verfügung stehen, dann werden für diese Personen im Bedarfsfall Sonder
anfertigungen hergestellt.

Wenn ihr Erfahrungswerte habt, teilt sie uns gerne mit.